Ratsprotokolle 1850, Juli - Dezember

sich erst dann, wenn die Arbeit in Angriff genommen wird, zeigen und muß, welche u. wie viele Ausbesserungen nothwendig seyn werden. III. Section ad No. 2149. Äußerung wegen dem Rückersatz der Taxen. Vortrag: Nach dem Justizdekrete v. 21. Aug. 1788 & 17. 7ber 1789 sind die eingehenden Taxen zur Besoldung der Beamten zu verwenden. In dem Vortrage des Magistrats & Bürgerauschußes v. 8. Juny 841 worin es sich schon damals um Verbesserung der finanziellen Lage der Stadtcaßa handelte, wurde der Inhalt dieser Dekret einbezogen. Das h. Reg. Dekr. v. 1. Okt. 841. Z. 27435 intimirt mit kreisämtl. Dekr. v. 28. Okt. 841. Z. 11819 bestättiget, nicht nur allein den vollen Inhalt des gestellten Antrages, sondern wies auch noch deutlich darauf hin, daß man rücksichtlich der Taxen nach Vorschft der Justizdekrete vom 21. Aug. 788. u. 17. 7ber 1789 in Ausübung zu bringen habe. Die richtige Folgerung hierauf war der maãtl. Auftrag sub 2. 9ber 841, welcher dieses zur Wissenschaft nimmt, u. das Taxamt, das Stadtkaßamt, dann die M. Vers. Fonds u. Stadtpfarrkirchamtsrechtsführung zum Wissen u. Benehmen mit dem verständiget, daß die seit Anfang des M. J. 842 beym Mild. Vers. Fonde eingehenden Taxen u. die seit Anfang des Solarjahr 842 beim Stadtpfarrkirchamte eingehenden Taxen künftig in die Stadtkassa abzuführen seyen. Da eine Aufhebung dieses Auftrages von Seite des Maãts nicht erfolgte, so geht klar hervor, daß diese Dekrete in ihrer vollen Kraft nach bestehen müssen, folglich der Bezug der Taxen dadurch gerechtfertiget. Wie ganz anders aber haben sich die Revenien der Stadt bisher verändert u. gestaltet, das Martuaru. Laudemialgefäll wurde vom 5 & 3 auf 2 & 1 % gemindert, die Bürgerrechts- und

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