dieser Kosten zu übermachen. ad No. 2541. Dasselbe pr 300 fl 13 3/4 xr CMz für Michael Eckl nach Ausw. I. Post 18. Da bereits mit magistratl. Bescheid v. 28. April 847 der M. V. Fonds u. Armeninstituts Rechnungsführung davon verständigt wurden, daß die Letztere die Kosten zu ersetzen habe, so soll dieselbe mittelst Schreiben ersucht werden, diese Kosten zu vergüten oder die Anstände dagegen darzuthun. ad No. 2541. Dasselbe für Johan Libersky zu 1 fl 56 1/2 xr CMz Ausw. I. Post 17. Die M. V. F. Rechn. Führ. wird angewiesen diesen Rest bey der Schneidergesellenbruderschaft sogleich einzuheben, daher der Altgesell dieser Bruderschaft vorzurufen u. zur Zahlung dieses Restes zu verhalten ist. ad No. 2541. Dasselbe zu 22 fl 36 3/4 xr CMz für Barb. Straßer Ausw. I. Post 16. Da nach dem Bescheide des Maãt vom 18 März 844 Z. 29.. u. auf Grund der darin angeführten Relation des Conscr. Amtes diese Pers. hieher zuständig ist, daher die Bestreitung dieser Kosten dem Armeninstitutsfonde zukommt, so ist dasselbe um Vergütung dieses Betrages mit Schreiben zu ersuchen. ad No. 2541. Dasselbe zu 62 fl 12 ½ xr CMz für Theresia Huber u. ihre 2 Kinder Josef u. Franz Huber Ausw. I. Post 13, 14, 15. Ist sich unter Anschluß einer neuen Medikamenten- und Verpflegskostenrechnung an die löbl kk. Bezkshptmschft Steyr um Einbringung dieser Kosten zu verwenden. ad No. 2541. Dasselbe pr 86 fl 24 1/4 xr CMz für Franz Gruber Ausweisb: I. Post 12. Ist sich unter Anschluß einer neuen Kostenrechnung u. des Kommunikats an die kk. Bezkshptmschft Steyr um Einbringung dieser Kosten zu verwenden mittelst den entworfenen Note. ad No. 2541. Dasselbe pr 7 fl 48 xr CMz für die Verpflegung des Ignaz Giglleithner Ausweisb. I. Post 11 1/2 v. Der Mild. V. F. Rechn. Führung mit dem Auftrage, sich binnen 8 Tagen darüber zu äußern wie es komme, daß nach anliegender Rechnung nun 16 fl 17 3/5 xr zur Einbringung vermeldet wurden, ge-
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