Protokoll zu vernehmen, das selbe hieher zur Vorlage zu bringen. ad No. 2541 Dasselbe für Jos. Gehbrand pr. 4 fl 44 3/4 xr C.M. Ausw. I Post 3. Da mit h. Statthaltereyentscheidung v. 28. Febr. d.J. der eingebrachte Rekurs rücksichtlich der Gehbrand'schen Verpflegskosten zurückgewiesen, u. das Erkenntniß der Bezkshptmschaft, daß die Gehbrand'schen Eheleute der hiesigen Gemeinde zuständig sind, daher von hier die Verpflegskosten zu vergüten sind, bestättiget wurde, so ist das hiesige Armeninstitut um Ersatz dieser Kosten mit Schreiben zu ersuchen. An die k.k. Bezkshptmschft aber ist mit Note die Entscheidung in der Leopold Neuhauser'schen Sache nachzusuchen. No. 2541 Dasselbe für Berthold Ehrenreiter pr. 84 fl 2 1/2 xr C.M. Ausweis b I Post 6. Obwohl nach anliegenden Protokollen u. einer Erledigg. der Maat. Steyr dto. 15. May 1845 Bertold Ehrenreiter das Decenium erreicht hat demnach das Armeninstitut zur Zahlung dieser Kosten berufen wäre, so ist doch in Anbetracht der Überbürdung dieses Institutes die Vergütung dieser Kosten aus der Landeskonkurrenz mittelst Schreiben an die h. k.k. Statthalterey unter Anschluß der Medikamenten u. Verpflegskosten Rechnung dann der Rezepte zu versuchen. No. 1741 Mild. Vers. Fonds Rechn. Führung bittet um Erläuterung des § 10 der buchh. Anstände über die M. V. Fonds Rechnung pro 1848. Die Armenfond, u. ebenso wenig die Stadtkaßa hatte im Jahre 1848 die Mittel, diese Kosten bestreiten zu können, und da in den stürmischen Tagen des Jahres 1848 eine Umlage im Repartitionswege durch Zwang eine zur Unmöglichkeit gewewesen wäre, anderseits die Versorgung der Armen auch nicht eingestellt werden konnte, so erscheint der eingeschlagene Mittelweg um so mehr gerechtfertiget, als in neuester Zeit wegen Hereinbringung der Verpflegsgebührenrückstände thätig gearbeitet wird, u. auch an das Armeninstitut die Anforderung wegen Zurückerstattung der Vorschüße laut Sitzungsprotokollsextrakt vom 2. Aug. d.J. Z. 2149 bereits gestellt wurde.
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