Strafbetrages pr. 20 fl C.M. aus Anlaß der versäumten rechtzeitigen Vorlage der Kirchenrechnung pro 1848. Nicht die geistliche, sondern weltliche Vogtey, die der gew. Maat. hat über den vorerwähnten abverlangten Strafbetrag pr. 20 fl C.M. Bericht und Aufschluß zu geben, daher dieses Exhibitum dem gew. Hrn. Bürgermeister u. weltl. Vogteyvorsteher zur weiteren Amtshandlung u. Berichtigg. des angedrohten Strafbetrages abgetretten wird; den für frühere Vernachlaßigungen steht der Gem. Rath nicht bürge, und auch die geistl. Vogtey wird sich gegen jede saumselige Geschäftsführung der weltlichen Vogtey zu vertheidigen wissen. No. 2520 Armenvater Joh. Schiefermayr bittet um geegnete Verfügung in Betreff der inangeführten von ihm aus dem Armeninstitute betheilten 3 Personen. Hierüber wird dem Armenvater Joh. Schiefermayr mittelst Rathschlag bedeutet, daß er von Ludwig Hartenberger u. Anna Eibl bey der nächsten Armenbetheilung resp. gemäß das ärztliche Zeugniß abzuverlangen u., in so lange nicht weiter zu betheilen habe, bis sie diese Zeugniße, welche dem löbl. Gem. Rathe vorgelegt werden müssen, beygebracht haben werden. Was den Armeninstituts Pfründner Math. Watzberger anbelangt, so wird der betreffende H. Armenvater angewiesen, dem Weibe des besagten Pfründners durchaus keine Zahlung mehr verabfolgen zu laßen, sondern das Geld nur demjenigen zu geben, welcher damit betheilt ist. Hievon ist der H. Armenvater mit Rathschlag zu verständigen. No. 2539 Rechn. Rev. Schiefermayr relationirt über die beym k.k. Bezksger. abgehaltene Wallnersche Schuldenliquidierung. Sind diese sämtl. Urkunden über die am 9. Aug. d.J. beym k.k. Berksger. abgehaltene Wallnersche Schuldenliquidirung der Armeninstitutsrechnungsführung zur Einsicht u., gehörigen Vormerkung mitzutheilen. No. 2531 Franz Wittigschlager u. Josef Haller machen die Anzeige über die schlechte Beschaffenheit der Friedhofmauer. In Folge dieser Anzeige wird
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