der übersendete Strafbetrag mit 5 fl C.M. ist der Armeninstituts Rechnungsführung zur Vormerkung mitzutheilen, was bereits geschehen ist, u die beiliegende Quittung ist mittelst Note dem k.k. Bezks. Gerichte einzusenden. No. 2570 Armensitzungs-Protokoll vom 12. Aug. 1850. Dieses Protokoll in Abschr. so weit es nöthig ist, u. soweit es neue Betheilungen u. Erhöhungen betrifft, der Armeninstituts Rechnungsführung zuzustellen u. zwar mit dem Auftrage, daß die Betheilungen der neu aufgenommenen sowohl als auch die Erhöhungen vom 17 Aug. d.J. anzufangen haben; die einzelnen Gesuche sind hiernach zu erledigen. No. 2568 Die StadtpfarrkirchamtsRechnungsführung bittet neuerlich in Folge der § 3 u. 17 der buchhalterischen Anstände über die Kirchenrechnung pro 1849 um Verfügung der sogleichen Einhebung des Grund u. Burgfrieddienstes pr. 1848. Dem gewes. Amtman des Kirchamtes Hofer ist ernstlich gemäß aufzutragen, daß er den pro 1848 den Betrag des Grund u. Burgfrieddienstes unverzüglich einhebe, u. an die Kirchamts Rechnungsführung abführe, worüber die Letztere innerhalb 14 Tagen Bericht zu erstatten hat. No. 2526 Sekr. Neumayr bittet um Anweisung der für das ArmenInstitut zum Wallner'schen Liq. Prot. vorgeschoßenen Stempeln pr. 45 xr C.M. der Armeninstituts Rechnführung zur Zahlung mit 45 xr C.M. aus der betreffenden Kaßa. No. 2516 Erled. des k.k. Bezksgerichtes Steyr über die vorgenommene Sperre auf Ableben der Anna Brückler. Ist in Folge dieser Anzeige die Verlaaft. der Anna Brückler im Spitale zu erheben, in das Bruderhaus zu befordern, u. s.Z. zu veräußern. Hievon ist Hr. Director des Institutes der barmh. Schwestern wegen Abgabe, u. H. Inspizient des Bruderhauses wegen Übernahme dieser Effekten rathschlägig zu verständigen. No. 2538 Note der k.k. Bezkshptmschft. mit Bekanntgabe des Statthalterey Erlaßes wegen Abfuhr des diktirten
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