der Taxe ertheilt. Hievon ist derselbe unter Rückschluß der Gesuchsbeilagen, das Tax u. Conscript Amt rathschlägig zu verständigen. No. 2559 Constitut mit Mich. Nowy vom Polizeydiener Lindorfer wegen arbeitslosen Herumziehen u. Betteln aufgegriffen, verwitweter Schneidergesell. Ist an seine Zuständigkeitsgemeinde zu verschieben. No. 2587 Schreiben vom Landesger. Steyr als Bezks. Collegial Gericht mit Bekanntgabe über die im Stadlbauerngute Pfarre St. Marien des Joh. Wild durch Einbruch entwendeten Effekten. Dem Polizeyamte zur weiteren Amtshandlung. No. 2089 Relation des Accessisten von Jäger über den Abwägungsbefund in der I. Hälfte July 1850. Ist an die Bäckerinnung das entworfene Dekret zu erlaßen, u. Hr. Distr. Akt. Willner durch Vorhalt zu verständigen. No. 2515 Dekr. der Gem. Zell a.d. Ybbs an Josef Schreibmüller sich wegen Erlangung eines Heimathsscheines an die Stadtgemeinde Steyr zu verwenden. Da Josef Schreibmüller laut vollkommen glaubwürdiger Bestättigung seines Meisters Leopold Kögl seit dem Jahre 1839 ununterbrochen bey ihm im Markte Zell in Arbeit steht, also dort das Decenium erreicht, u. seinen gesetzlichen Erwerb hat, übrigens von der dortigen Behörde durch diese ganze Zeit her ausweislos geduldet worden, u. hier gar nicht mehr conscribirt ist, so ist derselbe schon nach den bisherigen Domicilsgesetzen noch weit mehr aber nach dem neuen Gemeindegesetze § 12 ganz zweifellos der Marktgemeinde zu Zell zuständig, was allerdings bey seiner im Jahre 1845 erfolgten noch nicht der Fall. Es kann ihm daher von hier aus gesetzlich ein Heimathsschein nicht mehr ertheilt werden. Übrigens dem Polizeyamte zur Evidenzhaltung u. Aufbewahrung. II. Section No. 2583 Schreiben vom k.k. Bezirksger. Steyr mit dem von der Anna Fichtl eingehobenen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2