sen Abtrettung des Excöllestinergebäudes zum Arresthause – muß ehestens die Entscheidung kommen, – wahrscheinlich wird dieser Antrag begnehmigt, – welches zur Folge haben wird, daß die dem Ind. Verein dort zugestandenen Lokalitäten schnellstens wegen des Umbaues geräumt werden müssen, weshalb dann diesem Übelstande durch Aufnahme desselben in vorerwähnten Lokalitäten hinlänglich vorgebaut ist, u. mit Ruhe die Umsiedlung u. allfällige Herstellung dieser Räumlichkeiten begonnen u. beendigt werden könnten. Wird dieser Antrag einstimmig angenommen und sind sonach die erforderlichen Einleitungen unverzüglich zu treffen. IV. Section No. 2534. Erinnerung des Hrn. Gemeinderathes Krenklmüller wegen dringender Herstellung des Schlauchgitters beym rothen Brunnen in Steyrdorf. Wurde die unverzügliche Herstellung dieses Schlauchgitters anerkannt und beschlossen, daß dasselbe für gegenwärtig auf Kosten der Stadtgemeinde von Seite des Bauamtes ehestens hergestellt werde, in Hinkunft jedoch die Herstellungskosten dieses Gitters die Hälfte von der Stadtkaßa, die andere Hälfte von den Geresp. Brunverwaltung meindegliedern der Ortschaft Steyrdorf zu bestreiten sind. Hievon sind der Herr Bauverwalter wegen unverweilter Anschaffung eines eisernen Schlauchgitters u. Beseitigg̃ des angeregten Übelstandes, so wie auch Hr. Kaßier zum s.z. Wissen u. Benehmen rathschlägig zu verständigen. V. Section No. 2458. Distr. Aktuar Willner, relationirt ad No. 1872 über den Bestand der von Joh. Poiger pachtweise überkommenen Feuerstätte. Ist an die löbl. kk. Bezkshptmannschaft mit Note zu überreichen.
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