rent der III. Section äußert sich aber dahin, daß mit Bezug auf das h. Regg̃sdekr. vom 1. Okt. 1841 Z. 27435, und dem Umstande, als die Kräfte der Stadtkaßa ohne dieß sehr geschwächt sind, und aus Billigkeitsrücksichten der Antrag zu stellen sey, daß die Stadtkaßa von dem Rückersatze der angesprochenen vom Jahre 1843 einbezogenen Taxen des Mild. Vers. Fondes u. des Stadtpfarrkirchamtes losgesprochen werde, welcher Meinung sich die Hrn. Gem. Räthe Nutzinger, Krenklmüller, Redtenbacher, Wickhoff, Wittigschlager u. Haratzmüller anschließen, daher Beschluß per majora Es sey von dem Hrn. Referenten der III. Section die Äußerung zu erstatten, und der wohlbegründete Antrag zu stellen, daß die Stadtkaßa von dem Rückersatze der seit 2. Okt. 1842 vereinnahmten Taxen des Mild. Vers. Fondes u. des Stadtpfarrkirchamtes mit Berufung auf das hohe Regg̃sdekret vom 1. Oktober 1841 Z. 27435 enthoben werde. Haydinger Gaffl Redtenbacher J. Krenklmüllner A. Vögerl Wickhoff Anton Haller Wittigschlager M. Lechner Amtman Schriftführer
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