No 2283. Sekr: Neumayr bittet um Anweisung der für die Erl. des Wallner'schen Liquid: Ges. bestrittenen Stempel u. Zustell. Gebühr pr 21 xr CMz Die Zahlung der 21 xr CMz ist einstweilen aus der Armen Instituts Rechnungsführung anzuweisen. No 2282 Erled: des k.k. Bzks Gerichts. Steyr vom 16. dß. Z. 823. über die auf den 9. Aug. d. J. angeordnete Tags: zur Liquid: des Georg und Anna Wallner'- schen Kaufschilling. Hat bey dieser Tagsatzung der Hr. Armen Inst: Kassier Göschl, u. der Hr Rech: Rev: Schiefermayr zu interveniren, an welche daher die in diesem Gesuche bezeichneten Georg u Anna Wallner'schen Schuldscheine ex deposito zu erfolgen sind. Hievon sind dieselben zu Handen des Hr. Kaßier mit Zustellung, die Dep: Coõn mit Rathschl: zu erinnern. No. 2334 Note der k.k. Kammerprokuratur in Linz mit einer Zustellung vom k.k. Bezksgerichte Steyr u. dem Ersuchen, zu der am 9. Aug. d. J. anberaumten J. Georg u. Anna Wallner'- schen Kaufschillingsliq: Tagsatzung einen rechtskundigen Repräsentanten abzuordnen. Diese Zuschrift dem Hrn Kassier u. Rechnungs Revidenten Hr. Schiefermayr zur Produzirung bey der Liquidirungstagsatzung zuzustellen. No. 2395 Note der h. Statthalterey mit den genehmigten Stiftbriefen der Magdalena Stigler'sch Meßstiftung. Die zurückgefolgten Stiftbriefe der Magdalena Stigler'schen Stiftung sind gesetzlich zu vertheilen, jener für die Kirche samt Extract in der Zunftschreine der Stadtpfarrkirche zu Steyr zu hinterlegen u. in dem dort befindlichen Verzeichniße gehörig vorzumerken; so wie die Kirchamtsrechnungsführung angewiesen wird, den genannten Stiftbrief in der Kirchenrechnung in gehörige Vormerkung zu bringen. Die Note der Statthalterey ist in der Registratur aufzubewahren.
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