oder der Anstände dagegen an die kk. Bez. Hptmschft Steyr zu verwenden. ad No. 1878. Verpflegskosten Rückstand mit 94 fl 53 1/2 xr CMz für die im Jahre 845 u. 846 verpflegte Anna Köstler, nach Ausweisb. II. Post 30. Die Verpflegskosten erscheinen in dem Ausweisbogen II Post. 30 mit 140 fl 20 xr hievon wurden abgestattet 45 fl 26 1/2 xr sohin verbleibt ein Rückstand mit 94 fl 52 1/2 xr. Nach diesem Ausweise ist Anna Köstler v. 29 März 845 bis 8. Septber 846 verpflegt worden. Es erscheint daher sonderbar, daß die M. V. F. Rechnungsführung untern 13. 7ber 846 Z. 7301 um 45 fl 26 1/2 xr bey dem Maãte zur Einbringung angemeldet hat u. dieser Betrag auch nur in die Verlaãftsabhandlung nach Ana Köstler gezogen worden ist, und von dorther vergütet wurde. Die M. V. F. Rechg̃sführung wird demnach angewiesen, die unentbehrliche Aufklärung über diese Versehen anher binnen 8 Tagen zu erstatten. ad No. 1878. Dasselbe für Michael Resch. nach Ausweisb. II. Post 39 u 40. in 3 Beträgen aus verschiedenen Perioden u. zwar mit 1 fl 55 3/4 xr, 9 fl 51 3/4 xr u. 6 fl 57 1/2 xr CMz. Da die am 4. März 848 u. 8. Juli 848 gemachten Rechnungsvorlagen in keinem Einklange mit den im Ausweisbogen II Post 39 u. 40 ausgesetzten Beträgen steht, der letztere Betrag aber jedenfalls in Angabe der Zeit irrig seyn muß, so muß der Ausweisbogen II an die M. V. F. Rechnungsführung mit dem zurückgestellt werden, daß die Beträge so wie die Zeitangabe richtig gestellt werden, daß die Beträge so wie die Zeitangabe richtig gestellt u. über den ganzen Rückstand für Michael Resch, unter Rückschluß des Kommunikats, die geeignete richtige Verpflegs- u. Medikamenten Rechnung, welche zur Einbringung der Rückstände nöthig ist, vorgelegt werde.
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