u. hat H. Willner ihre Zuständigkeit gehörig nachzuweisen. No. 2090. Eva Wolfsthaler bittet und gnädige Erhöhung ihres jährlichen Lohnes pr 6 fl CMz für Reinigung der Stadtpfarrkirche. In Erwägung der von der Bittstellerin angeführten Gründe u. bey dem Umstande, daß es wünschenswerth ist, daβ die große Stadtpfarrkirche in den Gängen u. Stühlen reinlich u. ordentlich hergehalten werde, wird der Bittstellerin im Einverständniße mit der geistl. Vogtey für diese Reinigung der Lohn von 6 fl CMz auf 12 fl CMz erhöht, es ist jedoch wegen Erwirkung der Begnehmigung von der h. kk. Statthalterey dieses Gesuch zur ferneren Amtshandlung dem Hrn. Referenten zurückzustellen. No. 2080. Buchhalterische Anstände und Bemänglungen über die pro 849. gelegten Kirchenrechnungen in Steyr. Die vorerwähnten buchhalterischen Anstände u. Bemängelungen über die pro 849 von den Kirchen in Steyr gelegten Rechnungen sind in Abschrift den betreffenden Rechnungslegern zuzustellen, und zwar 1. Was die Stadtpfarrkirche u. vier Benefizien anbelangt, der Kirchamtsrechnungsführung oder dem Hrn. Kaßier Göschl, die übrigen aber sind 2. demjenigen Herrn mitzutheilen, welche für die Dominikanerkirche, für die Vorstadtpfarrkirche zu St. Michael, u. St. Anna Kapelle pro 849 die Rechnung gelegt haben, mit der Weisung, daβ sie die abverlangte Empfangsbestättigg̃ über diese Anstände sogleich ausfolgen lassen u. die abverlangten Erläuterungen binnen 6 Wochen á die recepté anhergeben, oder nöthigenfalls eine weitere Frist zur Vorlage dieser Erläuterungen zu erwirken suchen.
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