dieser Meinung schließt sich der H. Gem. Aussch. Nutzinger an. Ht. Wickhoff enthalte sich wegem Verwandtschaft der Abstimmung. Herr Gem. Rath Gaffl erklärt, daß bey den Umstande, als Hr. v. Schönthan rücksichtlich der aus der Stadtkaßa zum Ankaufe von Gewehren erhaltenen 2000 fl C.M. die Rechnung nicht gelegt, sondern nur eine über Gewehrläufe, Pulver, Kupferhüttchen &c. in Vorlage gebracht hat, welche jedoch von Seite des Gemeinderathes nicht anerkannt wurde, aus diesem Grunde mit der zu legenden Rechnung noch im Rückstande haftet, so hat der § 32 litt. b u c der hiesigen Gemeinde Ordnung auf Hrn. Franz v. Schönthan vollkommen Anwendung ist als säumigen Schuldner der Gemeinde zu betrachten, daher nicht wählbar, mit welchem Antrage die Herren Ausschüße Stigler, Lechner, Wittigschlager, Vögerl, Krenklmüller und Plersch u. Haller einverstanden sind, daher Beschluß per majora nach dem Antrage des Hrn. Referenten der III. Section. HaydingerGaffl Nutzinger Plersch Krenklmüllner Wickhoff Redtenbacher Anton Haller Wittigschlager M. Lechner Amtman Schriftführer
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