dem Polizeyamte zur zeit gemäßen Überwachung u. anbefohlenen höhern Vorlage mit Bericht. No. 55. Note des löbl. Maãtes Steyr mit dem Ehelichungsgesuche des Anton Philipp Maschinnägelarbeiter No. 46 in Ort. Da der erwähnte Hausbesitz keineswegs einen hinreichenden Erwerb führet, ja vielmehr den Bittsteller anweiset, als Hilfsarbeiter anderswo seinen Unterhalt zu sichern, die Einzahlung der Bürgertaxe keineswegs die Aufnahme in den Gemeinde verband subsumirt, die wichtige Frage des Heimatrechtes durch ein eigenes Gesetz gelöst werden dürfte, so kann der Gemeinde Ausschuß auf Ertheilung des ortsobirgkeitl. Consenses nicht einrathen, u. ersucht den löbl. Magistrat, den Bittsteller seinem Gesuche an deßen Zuständigkeitsbehörde zu verweisen, von der er auch den Heimathsschein beyzubringen hat. II. Section Nro. 296. Theresia Gugger bittet und Erhöhung ihrer Armenportion. No. 262. Marie Brandstetter bittet um Betheilung aus dem Armeinstitute. No. 253. Andreas Pölz bittet wiederhohlt um eine Armenbetheilung. Haben die Bittsteller zur nächsten ArmenCommißion zu erscheinen. No. 261. Theresia Berger bittet um Betheilung für ihren Enkel Josef Perger. Hat Theresia Berger mit ihrem Enkel Josef Berger zur nächsten Armen-Commißion zu erscheinen. No. 251. Juliana Ballengraber bittet für sich u. ihre 2 kleinen Kinder um eine gnädige Armen-Betheilung. Die vorbenannte Bittstellerin hat sich vorerst über ihre Zuständigkeit nach Steyer auszuweisen u. dann mit ihren 2 Kindern bey der nächsten Armen Coõn zu
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