No. 1867 Note des prov. Not. Garde Commando pr. 12 fl 53 xr C.M. Zur Zahlung mit 12 fl 53 xr C.M. No. 1877 R. Rev. Schiefermayr berich., daß sich in der städtischen Kapitalsschreine 5 Stk. 3 % Centr. Kaßaanweisungen befinden, wovon die Inttr. mit Ultimo Juni ablaufen. Sind diese 500 fl in 3 % Kaßaanweisungen aus der KaßeSchreine herauszunehmen, u. einstweilen in Rechng. zu stellen, u. da gerade die à conto Zahlung an den Baumeister Benninger u. Huber zu berichtigen ist, diese dazu zu verwenden. Wenn sodann die ausständigen Beträge von der IV. Quartels Rechg. pro 1849 u. I. Qtl. 1850 hieher gelangen, so sind selbe neuerdings zu capitalisiren. Hievon ist das Kaßaamt zur Rechnungsrichtigstellung u. der R. Rev. Schiefermayr zur Eintragung ins Depositenbuch, so wie die Depositen Coon. zur Erfolglaßung rathschlägig zu verständigen. No. 1899 Erinnerung wegen künftiger Einbringung des städtischen Mortuars und Veränderungsgefälls dann der Bürgerrechtstaxen, Feuerlöschrequisiten u. Mousquettengebühren. Vortrag Am 1. July d.J. beginnt die Wirksamkeit des hiesigen k.k. Landesgerichtes. Selbes wird, so viel aus der Instruktion über die Übergabe der Akten zu entnehmen ist. Die Abhandlungen über die sich im Stadtbezirke selbst ergebenen Todfälle pflegen, oder doch wenigstens die im Zuge befindlichen beenden. Ich trage daher mit Berufung auf meinem untern 17. Mai d.J. erstatteten Vortrag darauf an, daß das damals wegen Bekantgabe der Tod- u. sonstigen Veränderungsfälle an das hiesige k.k. Bezksgericht erlaßene Schreiben nun auch an das k.k. Landesgericht ausgefertiget werde. Wurde einstimmig angenommen, daher das entworfene Schreiben auszufertigen.
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