Ratsprotokolle 1850, Jänner - Juni

Rechnungsführern für ihre Mühewaltung wenig zugefloßen seyn mag. Von dem Zeitpunkte an als durch die Erklärung die Gemeinde die Haftung sämmtl. Stiftungskörper übernommen hat, von da an steht ihr auch das Recht des Bezuges der 2 % Perceptionsgebühr zu, u. es dürften nun auch die Rechnungen der Vorstadtpfarr-, Exdominicanerkirche u. der St. Anna Kapelle vom Gemeinde Kaßier geführt u. die zu gesicherten Perceptionsgebühren der Gemeindekasse zufließen u. verrechnet werden, u überdies die Gegensperre einer aus dem Gemeinde Rathe gewählten Mitgliede, wie ehedem einen der Hrn. Magistratsräthe es besorgte, anvertraut werden. Nachdem die Rechnungen mit dem Solarjahr abgeschloßen werden mit Ende dieses Monats gerade das halbe Jahr sich schließt so wäre dieß der geeignetste Zeitpunkt, die Rechnungen vorbenanter Stiftungskörper abschließen, u. selbe sammt den sich zeigenden Kaßarest nebst Rechnungsbelege unter Intervenirung des löbl. Maãt, der noch für die vorhergehende Periode in Haftung bleiben muß, den Gemeindekassier zur weiteren Fortführung übergeben zu laßen. Es versteht sich von selbst, daß die den Stiftungskörpern gehörigen Vermögenschaften dort zu verbleiben haben, wo sie nach der Instruction zur Aufbewahrung beordnet wurden, daß die Haftung hiefür, so wie die sonst üblichen Unterschriften u. Contra Signirungen der zu legenden Rechnungen wie früher bindend bleibt. Wird dieser Antrag ange nommen, so sind die hiezu nöthigen Dekrete zu erlaßen. Beschluß. Bevor dieser Antrag zur Wirklichkeit kömmt sollte diese Angelegenheit zur Wissenschaft u. Begnehmi-

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