Ratsprotokolle 1850, Jänner - Juni

steller u. das Kaßaamt rathschlägig zu verständigen No. —. Erinnerung die Rechnungslegung der Vorstadtpfarr-, Exdominicaner Kirche u St. Anna Kapelle durch den Gemeinde Kaßier betreffend. Als nach der Instruktion für die Geschäftsübergabe von den bisherigen politischen Ämtern an die neuen Verwaltungen u. Behörden dto. 9. Okt. 849. Z. 333. l. §. 27 die Übergaben von Seite des Magistrats an die hiezu beruffene Depositencoõn des Gem. Rathes u. von dieser an die für die vorschriftsmäßige Verwahrung der Kaßen bey der Kirche oder dem sonstigen Stiftungskörper betrauten Männern geschehen sind, wurde fast gleichzeitig die laut §. 28 derselben Instruktion bezeichnete Erklärung daß der Gem. Rath die Geschäfte der weltlichen Vogtey über die hier bestehenden Stiftungskörper, Milden Versorgungsfond, Stadt und Vorstadtpfarre, dann Exdominikanerkirche u. St. Anna Kapelle unter seiner Haftung ohne Entschädigung gegen den Staat, u. nur gegen Bezug der üblichen Perceptionsgebühren fortführen wolle, an die h. kk. Statthalterey abgegeben wornach die Genehmigung unterm 2./10. May d.J. Z. 726 erfolgte. Obgleich von diesem Zeitpunkte an die Haftung des Magistrates an den Gemeinderath übergangen ist, so bleibt doch der löbl. Maãt in so lange Garant, bis nicht die sämmtl. Rechnungen vorschriftsmäßig gelegt, u. abgeschloßen u. auch diese von dem Gemeinderath übernommen worden sind. Wenn gleich die Rechnungen des Mild. Vers. Fondes u. der Stadtpfarrkirche vom Gemeindekaßier geführt werden so ist dieses nicht der Fall bey der Vorstadtpfarre, Exdominicanerkirche u. der St. Anna Kapelle diese werden noch fortwährend von den Kirchenvätern gelegt, durch Beamte des Magistrats geführt u. die Perzeptionsgebühren werden vom löbl. Maãt einbezogen und unter die Magistratualen vertheilt, so zwar, daß den

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