Ratsprotokolle 1850, Jänner - Juni

No. 1760. Note des Mag. Steyr mit Reisepartikulare des Distr. Aktuar Willner pr. 5 fl 18 xr C.M. Zur Revision. No. 1761 Sekr. Neumayr erstattet ad No. 1684 den ihm über das Taxrückvergütungsgesuch des Vinzenz Osterberger abverlangten Bericht. Aufzubewahren, u. ist das sub No. 1688 vorliegende Gesuch des Hrn. Vinz. Osterberger aber zu erledigen mit folgenden Bescheid. Nachdem aktenmäßig erwiesen ist, daß der Herr Bittsteller seiner nun verstorbenen Gattin Katharina laut Heirathsvertrag vom 15. Febr. 1821 des Miteigenthumsrecht auf das Haus No. 67 in Aichet zwar eingeräumt, die grundbüchliche Mitbesitzanschreibung derselben aber nie angesucht hat das Gesuch um deren Löschung sohin irrig gestellt wurde, sohin den Hrn. Bittsteller von der aufgerechneten Grundbuchstaxe pr. 3 fl 20 xr die nach Abzug der wegen unterlassener Anzeige dieser nach obigen Heirathsvertrage vor 3 fl 20 xr sich gegangenen Besitzveränderung laut § 42 des a.h. Gdb. Patentes entfallenden Strafe pr. 1f verbleibenden 2 fl 20 xr so wie die Feuerrequisiten Gebühren pr. 5 fl 32 xr dann die Mousquettengebühr pr. 1 fl 40 xr zusammen also 9 fl 32 xr C.M. von dem Kammeramte gegen Quittung, welche nach Tarifspost 48 litt. c des a.h. Stempelgesetzes stempelfrey ist, zurückzuersetzen. Hievon ist der Hr. Bittsteller unter Rückschluß seiner Gesuchsbeilagen, das Kaßaamt aber mit dem rathschlägig zu verständigen, daß selbes, nachdem die Grundbuchstaxe in der 1. Quartalsrechnung sub Kost No. 164 dem a.h. Aerar verrechnet sind, die obige Rückvergütung pr. 2 fl 20 xr C.M. in der nächsten Patrim. Gr. u. Verw. KostenRechnung als Rückersatz in Ausgabe zu stellen habe. IV. Section No. 1775 Mich. Haratzmüller Bauverwalter macht die An-

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