der Weisung, daß nicht die Pfarrkonkurrenz sondern die M. V. Fond zur Zahlung berufen ist. Ist der betreffende Conto neuerdings der k.k. Bez. Hptmschft. mit der Bitte um Veranlaßung der h. Genehmigg̃ zur Zahlung zuzumitteln, oder falls selbe nicht mehr nöthig seyn sollte, die nöthige Weisung zu ertheilen. Haydinger Gaffl Nutzinger Alois Schwingenschuß J. Krenklmüllner Anton Haller Wittigschlager Haratzmüller M. Lechner Amtman Schriftführer
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