Ratsprotokolle 1850, Jänner - Juni

herüber 1258 LK u. Aufschlichten des Schwemmholzes Nro. Top. 496 Holzplatz 289 □K 497 417 Summe 1 Joch 364 □K oder 1964 □Klftr ohne dem auf diesem Grunde befindlichen Häusel. Die Pachtbedingniße sind folgende: 1. Die Commune behält sich das Eigenthumsrecht der gesammten oben ausgezeigten Liegenschaften sowohl als dem auf No. 497 befindlichen Hause u. den gepflanzten Obst¬ bäumen vor, wenn sie diese nämlich von der Jocher'schen Maßa ablößt 2. der Pacht dauert zehn auf einander folgende Jahre vom Tage der Unterzeichnung des Vertrages nach deren Verlauf bei den kontrahierenden Theilen einjährige Aufkündigung oder Erneuerung desselben gestattet ist. 3. Bedingt sich die Eigenthümerin einen jährl. Pachtzins von 12 fl CMz sage Zwölf Gulden in CMz die in halbjährigen Raten zur Stadtkassa abzuführen ist u. zwar vom Tage der Unterzeichnung angefangen mit 6 fl CMz u. so von 6 zu 6 Monaten mit 6 fl CMz. 4. Sind die Pächter verbunden, alle zum Schutze der ganzen Grundfläche nöthigen Baulichkeiten so wohl als die Einzäunung zu bestreiten, u. vorzüglich bis längstens zum Frühjahre 1851 von Voglsangsteg abwärts von Weidenruthen die Verzäunung herzustellen, u. die Schlacht in guten Zustande zu erhalten, auch die vorhandenen zum Schutze des Angers dienenden Felberbäume möglichst zu conserviren ohne hierfür eine Entschädigg̃ anzusprechen. Nur wenn durch Elementarereigniße ein Schaden verursacht wird dessen Ausbesserung mehr als 150 f CMz beträgt, so hat die Kommune 2/3 die Pächter 1/3 zur Herstellung beizutragen u. jene kann nach Gutbefinden den Bau

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