bittet und Auskunft in welchem Jahre die der Steyrdorfergemeinde gehörige Feuerspritze zum letzten Male in seinem ihm nun eigenthümlichen Hause aufbewahrt gewesen ist. Da es nicht Sache des Gemeinderathes seyn kann Behelfe zu Rechtssachen zu liefern im Gegentheil nach §. 104 der a. G.O. jeder mit einer Verpflichtung belastete sich diese selbst zu verschaffen hat, so kann diesem Gesuch keine Folge gegeben werden, wovon Gesuchsteller rathschlägig zu verständigen ist. No. 1600. Wochentiste pr 21 fl 30 xr CMz. No. 1601. do. pr 24 fl 25 xr CMz Dem Bauamte zur Zahlung u. Verbuchung des Materials. No. 1562. Note des kk. Landesger. Präsidenten in Betreff der Beschaffenheit der von den div. Profeßionisten hergestellten Arbeiten im ExjesuitenGebäude Zur Hebung dieser Mängel ist Freytag den 14 dß um 3 Uhr Nachmittag ein Augenschein an Ort u. Stelle vorzunehmen wozu die betreffenden Profeßionisten, die Hrn. Ausschüße der IV Section, ein technischer Hr. Beamter der kk. Bez. Hptm. schaft wie gewöhnlich einzuladen sind, Hr. K. Gärber ist ebenfalls hievon zu verständigen. No. —. Anzeige des Bauverw. Haratzmüller über die schlechte Beschaffenheit der Schlacht bey der Reiterbrücke bey der Steyr. Der Hr. Bauverwalter hat diese Reparaturen sogleich auf Wochenlisten vorzunehmen. No. 1628. Note der kk. Bez. Hptmannschaft mit der Genehmigung der Ausmittlung zur Unterkunft der hieher bestimmt werdenden Gensdarmerie Abtheilung. In vorläufiger Erledigung dieser Note ist dem im Neuthore wohnenden Hrn. Hiesmayr u. der Juliana Suchy zu bedeuten, daß sie bis Ende dieser
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