ehemaligen Köchl'schen nun Pragerhuber'schen Haus in Reichenschwall derjenige Grund eigenthümlich gehöre welcher an dem Hüttengebäude des fraglichen Hauses gegen dem Holzstadel des Tischlers Falk her gelegen, nun eingezäunt u. mit Obstbäumen bepflanzt ist, folglich nicht nur dieser eingeräumte Grund als Stadtgrund erscheint, sondern die Vermeßung auch einen um 9 ½ □K größeren Aerea des Stadels auszeigt als laut Rathsprotokoll von 8 Aug. 810 von der Kommune verkauft wurde, so sind die Pragerhuber'schen Eheleute mit Dekret aufzufordern in längstens 14 Tagen ihre Äußerung herein zugeben, worauf sie ein Recht auf diesen eingezäunten Grund begründen wollen. Das Sekretariat hat das Dekret abzufaßen und bey nächster Rathssitzung vorzulegen. No. 1433. Protokoll über den Augenschein wegen Überlaßung eines Grundfleckes vom Kohlanger an Hrn. Gschaider. Dem Hrn. Joach. Gschaider Handelsmann allhier wird dieser 9 □K meßende an seinem Stadel u. Garten gränzende Zwinger zum Kaufspreiß von 5 fl CMz fünf Gulden Conv. Mze. und jährlich 6 xr CMz Grundzins gegen dem käuflich überlaßen, daß er Erstern sogleich nach geschloßenem Kauf, letzteren alljährl. zur Stadtkassa abführe u. die schadhafte Planke ganz auf seine Kosten herstelle u. unterhalte. Hievon ist selber rathschlägig zu verständigen und im einverständlichen Falle hat Hr. Sekr. Neumayr den Kaufkontrakt abzufaßen und zur Ratifikation anher vorzulegen. Stempel fällt dem Käufer zur Last. No. 1307. Heinrich Ramoser Besitzer des ehemals Faßbender' schen Hauses in Steyrdorf
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