sich bereits jeder Betheiligung enthält, der Gemeindeausschuß ohne Exekutivgewalt dasteht und daher seinen Beschlüßen die schuldige Achtung nicht verschaffen kann, wird die ergebenste und dringende Bitte gestellt, Euer Hochwohlgeboren wollen hohen Orts sich nachdrücklichst verwenden, daß die vorgelegte Gemeindeordnung der Stadt Steyr in kürzester Zeit von dem hohen Ministerium gezehmigt herabgelange. Gemeinderath Steyr am 7. Juny 1850. Hochwohlgeboren Herrn Franz de Paula Heiß kk. Bezirkshauptmann u. Ehrenbürger ser Stadt Steyr zu Steyr. Sitzungs-Protocoll des Gemeindeausschußes Steyr am 11. Juny 850. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haydinger durch Krankheit verhindert. Die Herren Ausschüße Gaffl, Nutzinger, Plersch, Dögnfellner, Reschauer, Reichl, Schwingenschuß, Krenklmüller, Vögerl, Pfaffenberger, Gröswang, Redtenbacher, Haller, Wittigschlager, Haratzmüller, Stigler, Lechner, Heindl. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 7. dß wurde vorgelesen, angenommen und bemerkt, daß das Ersuchschreiben an den Herrn Bezirkshauptmann sich wegen der Gemeinde Ordnung zu verwenden wörtlich in das Protokoll nachzutragen sey. I. Section No. 1564. Note der kk. Bez. Hptmannschaft in Betreff der Paßverlängerung für Elisabeth Aigengruber. Dem Consc. Amte zum Benehmen nach dem Sinne der Kundmachung des Gemeinderathes dto. 19. July 849 Z. 1343. G. No. 1579. Note derselben wegen Einberufung des Roman Lindelbaur vom 10 Feldjäger Bat. Depot Commando. Dem Herrn Distr. Akt. Willner
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