rathschlägig zu verständigen. No. 1529 Alois Heininger bgl. Müllnermeister in Aichet bittet um den Ehekonsens zur Verehelichung mit der M. Anna Huber. Auf Grund des § 44 der Instruktion für die politischen Behörden wird dem Hrn. Bittsteller der Ehekonsens ertheilt. II. Section No. 1488 Begräbnißkonto des Josef Donke für die Magdalena Schlager pr. 38 xr C.M. Der Armeninstituts Rechnungsführung zur Zahlung. No. 1469 Die Stadtpfarrkirchen u. M. Vers. Fondsrechn. Führung frägt sich an, wie sich in Behebung der Burgfrieddienste für die Stadtpfarrkirche, Vierbenefizien u. des M. Vers. Fondes zu benehmen sey. Die Einhebung des Burgfrieddienstes von der Stadtpfarrkirche von den Vierbenefizien u. vom M. Vers. Fonde hat? für das Jahr 1848 auf Grundlage des a. h. ausgesprochenen Grundentlastungssystems mit 1/6 Nachlaß zu geschehen pro 1848 u. 1850 u. so weiter wird die angeordnete k.k. Grundentlastungs Coon. entscheiden, u. das fernere veranlaßen. Hievon ist die vorbenannte Rechnungsführung rathschlägig zu verständigen. III. Section No. 1222 Katharina Katzenbeißer Landgerichtsdienerswitwe bittet um gnädige Betheilung u. Anweisung einer Provision für sie u. deren ganz unversorgte Familie aus inangeführten Gründen. Dem Hrn. Sekr. Neumayr um Bericht, was der Bittstellerin u. deren Kindern gesetzlich gebührt. No. 1426 Elisabeth Dobler, Magistratsrathswitwe bittet um gnädige Bewilligung zum Fortbezuge des Erziehungsbeitrages pr. jährl. 40 fl C.M. für ihren studirenden Sohn Theodor Dobler. Wird der Frau Bittstellerin als Gnadengabe statt des Erziehungsbeitrages für ihren studierenden Sohn Theodor Dobler ein Beitrag von 30 fl C.M. für ein Jahr
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2