handelt werden muß. Nach diesem, u. bey der gänzlichen Unkenntniß der fraglichen Mehrbauten u. deren Objekte stelle ich den Antrag daß gegenwärtiger aus den Akten entnommener, wahrheitsgetreuer Vortrag in Abschrift der wohllöbl. k.k. Bez. Hptmannschaft zur Erlangung der nöthigen Kenntniß mit Einbegleitungsschreiben unterbreitet, und an dieselbe die Bitte gestellt werde, über diesen Gegenstand eine nähere Weisung zu ertheilen, u. vor allen den Gemeindeausschuß die Meinung der technischen Abtheilung der wohllöbl. k.k. Bez. Hptmannschaft zukommen zu laßen, in was diese Mehrbauten bestehen, und wie sich deren Kosten ermitteln laßen, wenn überhaupt in die Untersuchung eingegangen werden soll. Die übrigen Herren Gemeinde Ausschüße sind jedoch der Meinung, daß der Antrag des Herrn Referenten dahin abzuändern, sey, daß auf das ohne Beilagen hereingelangt, Gesuch erwiedert werde, daß der Gem. Ausschuß nicht in der Lage ist, weiter Amt zu handeln. Da derselbe in keinerley Kenntniß einer Mehrbaute ist, von den theilweisen Anzeigen derselben auch nie Notiz nehmen zu sollen glaubte, weil der Herr Bauführer laut seiner Erklärung vom 20. October 845 Z. 8234 den Bau ohne irgend einer Bedingniß als die der angetragenen Bausumme übernahm und in seiner Erklärung sich noch dahin aussprach, daß er bey der Ausführung jedenfalls eine Einbuße erleiden werde, welche aber des guten Zweckes wegen gerne übernommen werde, diesem nach auch jede Anforderung ei-
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