manschaft hat mit Note vom 2. dß. Mts Z 3008 angezeigt, daß zufolge Erlaßes der kk. Statthalterey vom 27. v. Mts. Z 10156 von der für das Kronland Oberösterreich bestimmten Gensdarmerie der kk. Rittmeiter u. Flügelkommandant v. Brandenstein 1 Oberlieutenant 1 Wachtmeister zu Fuß, 1. Vice Corporal zu Fuß, 1 Steltvertreten zu Fuß, 5 Gensdarmen zu Fuß, 3 do zu Pferde u 2. Privat-Diener nach Steyr verlegt werden In diesem Schreiben sind ferners die Pauschalien u. Schlafkreutzer angegeben, welche diese Mannschaft von dem Herrn Rittmeister abwärts zu beziehen hat, es sind die Lokalitäten u. Einrichtungsstücke beschrieben, welche dieselbe benöthiget u. anzusprechen hat, es ist hingedeutet, auf welche Weise diese Adaptirung bestritten wird, und endlich wurde der Gemeinderath zur Ermittlung einer paßenden Lokalität aufgefordert. In folge dieser bezirkshptmannschaftl. Zuschrift wurde sogleich die Besichtigung des städtischen Neuthorgebäudes als der einzigen hiezu tauglich scheinenden Lokalität vorgenommen, selbes wenn die daselbst befindliche Stadtwage entfernt wird, verwendbar gefunden, daher der Baumeister Benninger mit Verfaßung eines Planes und Kostenüberschlages beauftragt wurde. Die Note vom 12. dMts No 3413. dringt auf schleunige Vorlage dieser technischen Ausarbeitung, erwähnt die provis: Verfügung der kk. Statthalterey, die LandesConcurrenz zur Bestreitung der Auslagen zu benützen, und wo eine definitive Unterkunft nicht sogleich vorhanden ist, solche provisorisch zu ermitteln. Ohne den weitern Inhalt dieser Note zu wiederholen bittet die Section den lobl. Gemeinderath folgendes in Überlegung zu ziehen: das neu creirte Institut der Gensdarmerie gehört unstreitig zu den Nothwendigsten zur Erhaltung der Ordnung, der Sicherheit und des
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