stände in Landgerichtshause. Nachdem die traurige Lage der Witwe Katzenbeißer Jederman bekannt seyn muß, so wird dieselbe von dem Ersatz der innerwähnten in Verlust gerathenen Kotzen u. Kopfkißen enthoben. Hievon ist der H. Bauamtsverwalter zur Kenntnißnahme u. Abschreibung im Inventarium rathschlägig zu verständigen. No. 1299 Ludwig Göschl Kaßier zeigt an, daß in Folge des angeordneten Abganges des Hrn. M. Rath Knoll, 2. Drittheile von der im 1. d. Mts. für das ganze Monath May verabfolgten Besoldung pr. 50 fl C.M. mit 33 fl 20 xr C.M. zurückzuverrechnen seyn. Da der Tag, an welchen der ehemalige Hr. Mag. Rath Knoll seinen Diensteseid abgelegt, unbekannt, von welchem Tage an sein Gehalt als k.k. Beamter zu beziehen ist, die Gemeinde sich verpflichtet fühlt, um denselben nicht in Geldverlegenheit zu bringen, diese Zahlung zu leisten, so wolle das Kaßaamt den ganzen Betrag in der nächsten Quartals Rechnung aufzunehmen, jedoch die Bemerkung des ganzen Sachverhaltes einzuschalten, u. es der k.k. Prov. Liquid. Coon. frey zu stellen, dieser Vorschuß entweder selbst mit dem H. Flor. Knoll zu verrechnen, oder dieses hieramts ausgleichen zu wollen. Hievon ist das Kaßaamt rathschlägig zu verständigen. Nro. 1387 Erinnerung wegen künftiger Einbringung des städtischen Mortuars & Veränderungsgefälles, dann der Bürgerrechtstaxe, Feuerlöschrequisiten & Muskettengebühren etc. Am 21. d.Mts. beginnt die Wirksamkeit des hiesigen k.k. Bezirksgerichtes. Selbes wird, so viel aus der Instruktion über die Übergabe der Akten zu entnehmen ist, wenn selbem nicht auch die Abhandlungspflege
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