der Gebrachen gegen vom Magistrate erlaßenen Straßenreinigungs- und Sicherheits Ordnung. Ist die entworfene Renote an die k.k. Bezirkshauptmanschaft rückzuerlassen. No. 1264 & 1265 Leichenbeschau Register pr. April 1850. Mittelst Bericht der k.k. Bezirkshauptmanschaft Steyr vorzulegen. No. 1262 & 1263 Wundärztliche Gesundheits Rapporte pro April 1850. Erledigt wie oben. ad No. 1264 & 1265 No. 1267 Note der k.k. Bezirkshauptmannschaft in Betreff des vorgelegten Vorspanns Protokoll, und Anordnung eines neuerlichen Pachtversuches bezüglich der Schubfuhren. Zum Wißen u. Benehmen dem Hrn. Distr. Aktuar Willner mit dem Auftrage zuzustellen, unverweilt einer abermaligen Pachtversuch einzuleiten, um das Resultat desselben nebst der Höhe der bisher bestandenen Schubfuhrenpreise vorzulegen. Hinsichtlich der Auftheilung des ganzen Pachtpreises aus der Landeskonkurrenz ist sich nach Äußerung der k.k. Bezirkshauptmanschaft unter Beygabe einer Abschrift der Note an Letztere ad No. 1052 an die k.k. Statthalterey in Linz zu wenden. No. 1171 Johan Eysn bgl. Bräumeister erstattet die ihm aufgetragene Erklärung wegen Unterlaßung der weiteren Arbeiten an den übernommenen Straßenerweiterung des Voglsangberges. Sind auf Grund des bey dem k.k. Traunkreisamte am 22. July 1847 aufgenommenen Protokolles die entsprechenden Dekrete an Hrn. Johan Eysn und der Baumeister Benninger des Inhalts zu erlassen, daß über gemeinschäftliches Einverständniß nach der indivi-
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