Ratsprotokolle 1850, Jänner - Juni

tete. Des Theatergebäudes nämlich des Schauspielhauses, der Garderobe, des anstoßenden Magazins der Wohnung des Theatermeisters, u. einer geeigneten zu 3 oder 4 Arreste zum künftigen Bedarfe zur Ausübung der Lokalpolizey u. für Schublinge. Ferners, das Artillerie Zeughaus u. Polizeywohnung, welche Bestandtheile bey dem Umfange dieses Gebäudes ohne Störung der Sicherheit isolirt von dem eigentlichen Arresten leicht zu ermitteln. sind C. Neuere Reparaturen in Beziehung auf die ordentliche Herhaltung des ganzen Gebäudes u. sonstigen Kosten sind von Seite des h. Aerars so lange zu bestreiten, als selbes in der Benützung ist. Dagegen verpflichtet sich die Kommune die zur festgeletzten Zahl von 30 noch fehlenden Arreste nebst den erforderlichen Appertinenzen eines Arrestgebäudes, wie sie im 3. §. des erwähnten Protokolls v. 27. Aug. 849 näher bezeichnet sind, auf ihre Kosten ohne Anspruch auf Ersatz nach erfolgter hoher Genehmigung alsogleich herzustellen. Was die Anwendbarkeit dieses Gebäudes betrifft, so erlaubt sich der G. R. in Kürze zu bemerken, daß es bey einer gefälligst anzuordnenden Untersuchung durch Fachmänner gewiß allen Anforderungen der Humanität, Sicherheit, u. Zweckmäßigkeit entsprechen wird. Es ist fest u. solid gebaut bis ins 2. Stockwerk durchgehends gewölbt, trocken, geräumig, mit guten lüftigen Trockenböden den nötigen Verhörszimmern, einer Badstube u. Reinigungsküche versehen. Es ist der nöthige Bewegungshof — gegenwärtig Garten — mitten im Gebäude u. noch ein zweyter kleinerer Hof vorhanden. Es besteht durch durch die Lage u. Bauart und gänzliche Absonderung der Gefangenen von der Außenwelt, wodurch

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