Ratsprotokolle 1850, Jänner - Juni

wachung u. gesetzlichen Amtshandlung gegen den kk. Hrn. Postmeister. Da nun alle diese Verhandlungen ungeachtet der vollkommenen Billigung u. Unterstützung der kk. Bezirkshauptmanschaft seit den 10. Jänner l.J. bis 8. April beweis der anruhenden Anzeige des Polizeyamtes Z. 974 das gewunschene Resultat nicht lieferten, die Ursache entweder in der Pflichtvernachläßigkeit eines löb. Magistrates oder der unbeugsamen gesetzwidrigen Hartnäckigkeit des Hrn. Franz Mayrhofer gesucht werden muß, so ergreift der Gemeindeausschuß das letzte und hoffentlich wirksamste Mittel und fordert kraft des ihm im prov. Gemeindegesetze zugestandenen Rechtes u. der ausdrücklichen Verpflichtung von einem löbl. Magistrate die unverweigerliche Nachweisung des Vollzugs und Vorlage desselben bis 30. April. 1. Daß der kk. Postmeister Hr. Franz Mayrhofer dem Dekr. v. 10. Jänner durch Miethung einer Wagenremise Folge geleistet. 2. Der Erlag der verhängten Strafe von 10 fl CMz. 3. Die Durchführung des §. 174 des Strafgesetzbuches auf Grund der polizeylichen Anzeige dto. 22. März d.J. Z. 834. von der kk. Bezirkshauptmannschaft angeordnet. 4. Die entsprechende Amtshandlung über die jüngste Vorlage der Übertrettung der poliz. Vorschriften dto. 8. April Z. 974 mit dem Beisatze, daß der Gemeinde Ausschuß um der Selbstachtung wegen bey Unterlaßung der von 1 bis 4 geforderten Nachweisungen, unnachsichtlich bey dem von Seite des Magistrates mit der Ausführung betrauten Beamten am 1. May die Gehaltsperre, d.i. die vorschußweise Erhebung aus der Stadttaßa auf Kosten des a.h. Aerars ver-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2