Ratsprotokolle 1850, Jänner - Juni

wurde in Folge der Anzeige des Polizeyamtes vom 10. Jänner d.J. Z. 133 dem kk. Hrn. Postmeister Franz Mayrhofer auf Grund der eingesehenen früheren Akten u. der seit Jahren dargethanen Mißachtung der bestehenden Vorschriften ein verschäftes Dekret zugemittelt die Nachweisung einer gemietheten Wagenremise u. Beseitigung der aufgestellten Wagen aufgetragen, widrigenfalls ein Pönfall von 10 fl CMz ohne Rücksicht nach Ablauf von 3 Tagen zur Gemeinkaße eingehoben werden müßte. Die Relation des Polizeyamtes vom 25. Jänner Z 361 bewies die alten Übelstande, daher auch der Magistrat um Einhebung des Strafbetrages pr 10 fl CMz angegangen wurde. Da am 12. März in dieser Angelegenheit noch gar nichts geschehen, die Passage nach wie vor gehemmt war, zur Nachtszeit keine Laternen an den an der Straße aufgestellten Wägen angebracht waren, so wurde in der Sitzung obigen Tages die Vorlage sämmtlicher Akten an die kk. Bezirkshauptmannschaft beschloßen u. eingeleitet. Die wiederhohlte Anzeige des Polizeyamtes dto. 22. März l.J. Z. 834 wurde nachträglich der Bezirksbehörde mit der Bitte und Abhilfe und der Erklärung keine Verantwortlichkeit bey der erfolglosen Einwirkung auf das Vollzugsorgan seine Beschlüsse mehr zu tragen, vorgelegt. Die Letztere hat entschieden, daß nicht allein der verwirkte Strafbetrag von 10 fl im Wege der Pfändung eingehoben, sondern in Folge der Anzeige vom 22 März d.J. Z. 834. nach dem §. 174 des Strafgesetzbuches vorgegangen und nicht zu ermüden sey, in der Über-

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