men an. Der Polizeyman Johan Oberhuber ist von dem versammelten Ausschuße vorzurufen, denselben im Bey seyn des gleichfalls eingeladenen Hrn. Distr. Aktuars Willner eine eindringliche Rüge über sein pflichtvergessenes u. subordinationswidriges Benehmen mit dem Beysatze zu ertheilen, daß bey Wiedervorlage einer ähnlichen Anzeige die Entlassung aus dem Dienste erfolgen wird. No. 1137. Maãtl. Note mit Anzeige über den abgelaufenen Termin zur Rekursergreifung von Seite des Hrn. Franz Mayrhofer in Betreff des ihm gepfändeten Getreides wegen verweigerten Zahlung eines Strafbetrages per 10 fl CMz. Zur Wißenschaft u. nach geschehener Aufzeichnung im Protokolle dem Referenten zuzustellen. No. 974. Neuerliche Anzeige des Polizeyamtes in Betreff der Übertrettung der allgemeinen Stadtord nung von Seite des Fz. Mayrhofer mit Stehenlaßung von Wägen. Dem löbl. Magistrate zur Amtshandlung. ad No. 974. Relation über die gepflogene Rücksprache zweyer Hrn. Ausschüße zur Abstellung der Übelstände vor dem Posthause in folge polizeyämtl. Anzeige vom 8. April 850 Z. 971. G. Hr. Referent tragt an, daß diese Anzeige dem löbl. Magistrate zur schleunigen Amtshandlung mit dem motivirten Schlußbegehren mittelst nachfolgender Note zugemittelt werden solle. Note: Indem der Gemeindeausschuß die beygeschloßene Anzeige des Polizeyamtes zur unverweilten Amtshandlung dem löbl Magistrate zusendet, sieht er sich in die unabweisliche Nothwendigkeit versetzt,
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2