bloße Relation erstattet wurde u. der Gemeinde Ausschuß an die Beschlüße vom 6. Aug. 849. Z. 1618 festhaltend zu seiner weiteren vorwurfsfreien Deckung derselben vorgenommen hat, so kann den gestellten Begehren um so weniger willfahrt werden als man bey der angemeldeten Beschwerde des Bittstellers den ganzen Verhandlungsakt der hiezu berufenen Behörde rechzeitig vorlegen wird. No. 1058. Note der kk. Bezirkshptmschaft dto. 12. April 859. Z. 2424 über das vorgelegte Resultat wegen Abfangung der Hunde bey die Streifung durch den Wasenmeister. Zur Wißenschaft und genauen Darnachachtung dem Polizeyamte vorzuhalten, unter Beylage der Abschrift dem Magistrat mittelst Note anzugehen den Vollzug nach der Regg̃sverordnung vom 22. July 841 Z. 20167 dem Gemeindeausschuße binnen 3 Tagen behufs der Berichterstattung an die kk. Bezirkshauptmannschaft vorzulegen. No. 1099. Polizeyamt zeigt die beyden Handelsleute Hrn. Andreas Jellen u. Josef Pöltl in Steyrdorf wegen Offenhaltung ihrer Gewölbe nach 10 Uhr Vormittags an. Sind die erforderlichen Warnungsdekrete unter Hinweis auf die hohe Regg̃s Verordnung vom 28 Septbr. 821 Z 18091 und Androhung der unnachsichtlichen Einhebung eines Strafbetrages bey Wiedervorlage der Betretung auszutertigen. Hievon wird das Polizeyamt zur Darnachachtung u. Vormertung durch Vorhalt verständiget. No. 1098. Dasselbe zeigt die Frau Rosalia Benedikt Josef Heindl, Hetwer, u. Johan Wochenalt
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