zugeben. Das Expedit hat diesen Termin genau zu überwachen u. im Unterlaßungsfalle zu relationiren. No. 1103. Augenscheinsprotokoll über den baufälligen u. feuergefährlichen Zustand des Hauses des Johann Kampl No. 505 in Aichet. Erledigt wie ad No. 1104. No. 1059. Note der kk. Statthalterey vom 13. April Z. 2432 mit Heirathsbewilligung für Johan Haider. Zur Wißenschaft u. ist dem Hrn. Johann Haider das beiliegende Dekret mit der Erinnerung unter Rathschlag gegen deßen Empfangsbestättigung zustellen, daß er obschon von ihm die Bürgertaxe in Folge der vom Taxamte irriger Weise geschehenen Aufrechnung derselben bezahlt wurde in solange nicht als hiesiger Bürger angesetzt u. daher auch als nicht einheimisch conscribirt werden kann, bis er nicht die zur Erwerbung des Bürgerrechts erforderlichen Eigenschatten nachgewiesen u. das Gemeinde Bürgerrecht erwirkt hat. Sollte er diese Nachweisungen bey seinem zu gewärtigenden Einschreiten nicht liefern können, oder wollte er überhaupt auf das Bürgerecht u. die hiesige Zuständigkeit verzichten, so wird ihm auf sein Ansuchen die bezalte Bürgerrechtstaxe zurückgestellt werden. Hievon ist auch das Polizeyamt rathschlägig zu verständigen. No. 1094. Note der kk. Bezirkshptmschaft v. 19. April Z. 2679 wegen Erhebung der in der Gemeinde üblichen Bothenlöhne zum Behufe des Verkehrs in Vorspannu. Militär Angelegenheiten. Dem Conscript Amte zur Erhebung des in Steyr überlichen, den verschiedenen Terrain Verhältnißen des Bezirkes angemeßenen Bothenlohnes pr Meile u. Vorlage
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