Ratsprotokolle 1850, Jänner - Juni

Baues theil- und bedingungsweise zu fortwährender Benutzung vorbehaltlich des Eigenthumsrechtes als Arresthof überlaßen werde. Die Commission prüfte dieses Projekt, u. diese Prüfung fiel so günstig hiefür aus, daß selbe es dem löbl. Gem. Rath zur Annahme empfehlen zu können glaubt. Die gepflogenen Erhebungen über das Erträgniß dieses Gebäudes resultirten für 848 laut anruhenden detaillirE ten Ausweis den Erlös von 213 fl CMz. Die Auslagen für Baulichkeiten laut. Ausweis nach 7 jährigen Durchschnitt das ist von 1843 bis inclus. 1849 108 fl 33 xr CMz Außerdem wurden entrichtet: An Grundsteuer 1 fl 32 xr Gebäudesteuer 80 fl — xr Concurrenzkosten 12 fl 1/2 xr Summa 202 fl 6 1/2 xr CMz folglich Überschuß 10 fl 53 1/2 xr CMz wobey aber im verflossenen Jahre noch ein Ausfall von 100 fl CMz für mehrere zu künden nöthig gewordenen Wohnungen wegfallen, folglich eine Aufzahlung von 89 fl 7 1/2 xr CMz stattfindet. Allerdings läßt sich dagegen einwenden, daß das Erträgniß gehoben werden kann, allein bedeutend dürfte dieses bey der klösterlichen Eintheilung u. Bauart des ganzen Hauses nur mit großen Aufwand geschehen, wenn nämlich eine zweck- u. zeitgemäße Umgestaltung unternommen würde. Sollte in Anbetracht dieser Umstande der löbl. Gem. Rath der Meinung der Commission einer theilu. bedingsweisen Überlaßung dieses Lokales an das hohe Aerar beistimmen, so glaubt selbe folgendes zu stipuliren A. Vorbehalt des Eigenthums B. Vorbehalt der Lokalitäten des Gewerbsvereines, der untern Real Schule, des Theater Gebäudes, das ist des Schauspielhauses, der Garderobe u. des anstoßenden

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2