daß besonders durch das Prototoll vom 27 Aug. v.J. der Bau von 30 Arresten mit Benützung der bezeichneten 3 Lokalitäten im Exjesuitengebäude mittelst eines innern Hofraume im Viereck aufzuführenden Neubaues rechtsverbindlich übernommen wurde. Damit diese vielleicht theilweise dem Gedächtnisse schon entschwundenen wichtigen Verträge wieder in allgemeine Erinnerung kommen, werden selbe vorgetragen. Nach Vortrag dieser Protokolle wird der l. Gem. Rath die Meinung des Comité theilen, daß nicht allein der Adaptirung des Collegial Gerichtshofes, sondern auch dem Arrestbaue entsprochen werden muß, trotz dem, daß schon der Erstere den vorgesehenen Kosten weit übersteigt, u. Letzterer nach dem was darüber verlautet u. vom Ministerium genehmigt, vorliegen soll, eine Summe erreicht, welche unsere durch so viele trübe Ereigniße hart mitgenommenen Mitbürger in Bestürzung setzen würde, der, daß andere Gemeinden ähnliche zum Theil sogar noch viel größere Opfer bringen, wird manche, so wenig als die Gewinnung einer so großen Zahl besoldeter Staatsdiener u. anderer päcuniärer Vortheile für die Stadt, gegenüber einer Auslage zu trösten vermögen, welche bey unsern finanziellen Zuständen, nur durch eine empfindliche Umlage aufzubringen möglich seyn dürfte. In dieser Lage nun faßten bereits mehrere der Hrn. Ausschüße den Gedanken u. der LandesgerichtsPräsident sprach sich gelegenheitlich der Besichtigung des ExcöllestinerGebäudes sehr günstig hierüber aus, daß dieses der Kommune eigenthümliche Lokale dem Staate als Gegenwerth des mehrerwähnten
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