Franz Gruber behufs der Einbringung der für selben erlaufenen Krankenkosten. Ist in Erledigung des mit 20 Febr 850 ertheilten Auf trages an die kk. Bez. Hauptmannschaft der Bericht zu erstatten und um Vergüttung der für Franz Gruber erlaufenen Kosten pr 10 fl 30 3/4 xr CMz durch das betreffende Pfarrbezirk, oder im Wege der Landeskonkurrenz zu ersuchen. Nachtrag der 4. Section No. 1074. Gemeinde Ausschuß Nutzinger erstattet den Vortrag über das Resultat der gepflogenen Berathungen in Betreff des Arrestbaues und Adaptirung des Exjesuiten Gebäudes für das kk. Bezirks- und Landesgericht durch die Stadtgemende. Vortrag Aus mündlichen Äußerungen deskk. Hrn. Collegial Gerichts Präsidenten Dr. Weigl besonders aber aus den offenen Entgegenkommen desselben, wovon Hr. Ausschuß Haller am 5. dß Mts den Gem. Rath schriftA lich Mittheilung machte erhellt, daß die Commune von ihrer laut Prototoll vom 12. Oktober 848 u. 27. Aug 849 B & C eingegangenen Verpflichtungen, nebst der Adaptirung des ExjesuitenGebäudes auch einen passenden Arresthof auf ihre Kosten herzustellen, durch ein billiges Aequivalent enthoben werden konnte. Der l. Gem. Rath hat da her mit Beschluß vom D 9. dß eine Commission verfügt, welche diesen Gegenstand reiflich zu erörtern u. das Ergebniß dieser Berathung nebst allfalligen Anträgen in gemeinsamer Sitzung darzulegen habe. Es mußte die erste Aufgabe, das Comité seine oben angeführten Protokolle zu durchgehen und die Verbindlichkeit der Commune gegenüber der Staatsverwaltung klar u. bestimmt kennen zu lernen. Hierdurch gelangte man leider zur Überzeugung
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