auszustellen. Zugleich an das Polizeyamt rathschlägig verständiget, eine Vormerkung der den polizeylichen Vorschriften zuwider handelnden zu führen, und bey Wiederholung mit wirklicher Strafe fürgehen zu können. II Section. No. 814. Maat. Indors. Note mit Schreiben der kk. Bezirkshptmannschaft in Betreff der den 3 Lehrgehilfen bewilligten Gehaltszulage. Ist diese Note der kk. Bez. Hptmannschaft dem KaßaAmt in Abschrift mit der Weisung mitzutheilen, die mit dem oberwähnten Schreiben bewilligten 132 fl CMz auf die Pfarrkonkurrenz zu exportieren u. den für jeden Gehilten bestimmtenBetrag entweder vierteljährig oder monathsweise gegen Quittung ausfolgen zu laßen. Die 3 Lehrgehilfen sind mittelst Dekret von der ihnen durch den wohllöbl. kk. Bezirkshptmanschaft bewilligten Ergänzung ihres Gehaltes mit dem Bedeuten in Kenntniß zu setzen, daß sie die ihnen angewiesenen Beträge entweder in monatlichen, oder 1/4 jähr. Raten nach dem Solarjahre 850 berechnet bey dem städtischen Kaßaamte gegen Quittung erheben können. No. 896. Conto des Josef Donke pr 1 fl 38 xr CMz. Der Armen InstitutsRechnungsführung zur Zahlung des Betrages mit 1 fl 38 xr CMz. No. 879. Konto des Buchdruckers Haas pr 5 fl 48 xr CMz. Der Kirchamtsrechnungsführung zur Zahlung mit 5 fl 48 xr CMz No. 876. Ludwig Göschl Stadtpfarrkirchamts Rechnungsführer bittet um baldige Erfolgung der inbenannt zur Erläuterung der Umstände erforderlichen Dokumente. Dieses Gesuch gehört nicht zum Gemeinderathe sondern in den Wirkungs-
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