säumten zwangsweisen Einbringung der ausstehenden Musikimpost nebst Armenbeitrage von den inbezeichneten Herren. No. 921. Relation des Polizeyamtes über das Resultat der Abfangung herrenloser umherlaufender Hunde. Dem löbl. Maãte zur gefälligen Amtshandlung mit dem Beisatze, daß die in der Kundmachung v. 19. März d.J. Z. 792 angesetzten Strafbeträge von Hrn. Johann Stukhart und Alois Kleinheitz ungesäumt zur Armenkaßa einzubringen seyen, u. deren gesetzwidriges Benehmen gegen den Wasenmeister in geeigneter Weise verhoben werde. Über den Vollzug dieser Amtshandlung wolle Bericht erstattet werden. Übrigens wird diese Relation in Abschrift nebst Erledigung der anhergelangten Note de pr. 14. März. 850 Z. 792 mit folgender Renote der kk. Bezirkshauptmannschaft vorgelegt. No, 914. Polizeywachtmeister zeigt das Stehenlaßen eines großen Glasfuhrwagens beym Hause des Alois Scheubach an. Ist das entsprechende Warnungsdetret mit Hinweis auf den §. 27 der Straßenreinigungs u. Sicherheitsordnung des Magistrats dto. 29. May 847 an Hrn. Scheubach zu erlaßen. No. 915. Dasselbe zeigt den Josef Reder Schiffmeister wegen Verengung der Paßage in der langen Gaße an. Ist unter Hinweisung auf den §. 27 der maãt. Strassenreinigungs- u. SicherheitsOrdnung dto. 29. May 847 das entsprechende Dekret mit Androhung der unnachsichtlichen Einhebung des Strafbetrages bey Wiedervorlage der Betrettung
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