Riener u. Josef Kemmethmüller. Sind die erforderlichen Warnungs Dekrete an die betreffenden Herren zu erlaßen u. den polizeylichen Organen wird die gleichmäßige unpartheyische Überwachung der Gewölbinhaber nachdrücklichst aufgebothen, wovon das Polizeyamt durch Vorhalt verständiget wird. No. 882. Relation über die gepflogene Nachsicht beym Hrn. Gschaider u. Gausterer wegen Offenhaltung ihrer Gewölbe. Unpartheylichkeit, gleiche Überwachung haben sich die Polizeyorgane gegenwärtig zu halten womit diese Anzeige denselben vorgehalten u. weiters zur Kenntnis genommen wird. No. 866. Das Polizeyamt überreicht den Konto des Tändlers Tommitz über die Beistellung eines Paar Schuhes für Andr. Müller. Zur Zahlung aus der betreffenden Kaße mit 1 fl 30 xr für die inliegende Rechnung dto. 14 März 850 bezüglich des Schüblings Andreas Müller. No. 945. Relation des Herrn Gem. Aussch. Haller in Betreff das ihm von dem H. Landesgerichtspräsidenten Dr. Weigl mitgetheilten Wunsches. Vortrag Bey meiner Anwesenheit in Linz am 2. Apr. l. J. hat mich der H. Präsident des Landgerichtes Dr. Anton Weigl in meiner Wohnung aufgesucht u. mir nachstehenden Wunsch zur Mittheilung an den löbl. GemeindeAusschuß eröftnet. Bey dem Umstande, daß sich die Gemeinde protokollarisch verpflichtet hat, ein eigenes Gebäude zur Herstellung der für das Landesgericht nöthigen Arreste nebst Appertinenzien zu übernehmen, diese Frage in kurzer Zeit als eine
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2