der im Sine des Gemeinde Ausschußes v. 19. July 849 Z. 1343. an Philipp Kurzmann zu erlaßenden Weisung u. sofortigen Evidenzhaltung in der Fremdenmatrikel vorzuhalten. No. 31. Wilhemine Lindhammer bittet wegen Aufenthaltsbewilligg̃ auf 2 Jahre in Steyr. Der Bittstellerin wird auf Grund der beygebrachten Belege für die Dauer des Aufenthaltsscheines, welcher auf dem Polizeyamte deponirt wird, der inwohnungsweise Aufenthalt gegen dem bewilliget, daß sie sich nach der im §. 25 prov. Gemeindegesetzes für Fremde vorgesehen Bestimmungen genau halte, u. die in der Kundmachung des G. A. v. 19. Juny 849. No. 1343. ausgesprochenen sub 3. erwähnten Vorschriften befolge. Hievon ist die Bittstell. unter Rückschluß der Einantwortungsurkunde, das Polizeyamt mit Abgabe des Aufenthaltscheines behufs der Eintragung in der FremdenMatrikel rathschlägig zu verständigen. No. 168. Erinnerung in Betreff der in Linz gegründeten Invalidenversorgungs Anstalt. Ist sich an das benannte Commité mit dem Ersuchen zu wenden, um eine genaue Benehmungsvorschrift mit den Unterstützungsmodalitäten mit möglichster Beschleunigung hieher gelangen zu lassen, u. zugleich die vom Gemeinderathe vorgenommene Wahl durch Ausstellung des hiezu nothwendigen Certificates zu bestättigen. Nro. 167. Antrag des Gemeinde Ausschußes Haller wegen Verwendung an das hohe Ministerium des Innern um Genehmigung der im Wege des kk. Kreisamtes vorgelegten Gemeinde Ordnung für Stadt Steyr. Ist das hohe Ministerium
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