der Restanten unverzüglich zu beginnen, zu deßen Behufe derselbe rathschlägig zu verständigen, u. ihm die Ausweise A u. der Ansagbogen B mit dem zu behändigen, im letzteren die richtig geschehene Ansage eigenhändig bestättigen zu lassen und zur Vorlage zu bringen. No. 916 Mathias Lechner Gemeinde Ausschuß relationirt in Betreff der nunmehr ertolgten Räumung des Pfarrhöfels behufs der Weißung u. Reinigung. Sonach ist der Baumeister Benninger mit Rathschlag zu beantragen, ungesäumt die Reinigung u. Weißung des 2 Pfarrhöfels nach anliegenden Vorausmaß u. Kostenanschlag vornehmen zu laßen, u. nach geschehener Arbeit sogleich den Conto anher vorzulegen. Die Mild. Vers. Fonds Rechnungsführung ist zu beauftragen, den noch rückständigen Zins gegen ordentliche Quittung bis zum Ende Februar an das Stadtpfarramt zu berichtigen. No. 780 Dekret der k.k. Bezirkshptmschft Steyr vom 11. März 1850 Z. 1580 über die Abweisung des Gemeinderäthl. Rekurses wegen Zahlung der Verpflegskosten für die ao. 1846 im hiesigen Krankenhause behandelte Theresia Neuhauser, verehel. Gehbrand. Da nach dem Inhalte dieses Dekretes die h. k.k. Statthalterey laut Erlaß vom 28. Febr. Z. 5057, bloß über den Rekurs über die Tragung der Theresia Gehbrand'schen Krankenverpflegskosten abweislich entschieden hat, die Zuständigkeit ihres im Krankenhause befindlichen unehel. Sohnes Leopold Neuhauser aber von der k.k. Bez. Hauptmannschaft Steyr in erster
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