zur gefälligen Anweisung der Empfangsvernehmung in Hinterlegung in die städtische Rentkaße. Ist diese verlooste Obligation in Empfang zu nehmen, zu verrechnen, u. ins Kapitalien u. Depositen Buch einzutragen, dagegen die hiefür gegewesene Ob. aerar. Oblion. a 1 3/4 % No. 36471 in selbem auszuthun. Hievon sind der H. Kaßier Göschl, u. der Depositenbuchführer Schiefermayr zu verständigen. No. 881 Johan Hofer Amtmann des Mildenvers. u. Stadtpf. Kirchamtes bittet um Enthebung von der aufgetragenen Vorladung der Zehent, Dienst u. Urbarialgaben Rückständen zum Dom. Scheckenamt. Nachdem die Nichtbezahlung dieser Rückstände Saumfall der betreffenden Restanten ist, so ist die Ansagegebühr samt dem Ganggelde u. der Rückvergütung der Rechnungsauslagen, Sache derselben, u. daher diese Gesammtauslagen von denselben zu ersetzen. Es wird demnach an den löbl. Magistrat das Ersuchen gestellt, den Amtmann Hofer ein Certificat auszustellen, wodurch er die Ermächtigung erhält, die obig erwähnten Gebühren von den Restanten zu verlangen u. einzutreiben. IV. Section No. 895 Wochenliste pr. 27 fl 19 xr C.M. Dem Bauamte zur Zahlung mit 27 fl 19 xr C.M. u. Verbuchung des Materials. No. 889 Rechn. Rev. Schiefermayr relationirt über den vorgelegten Schloßerkonto bezüglich der Adaptirungsbauten im hiesigen Exjesuitengebäude. Auf Grund dieser Relation sind dem Bittsteller vorläufig 270 fl C.M. aus der Stadtkaßa anzuweisen, welche selber gegen Quittung zu erheben hat.
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