Wels auf sein Schreiben vom 10. März 850 zu erwiedern, daß der Gemeinderath in Steyr in vollen Bezugsrecht der Mortuars & Laudemial-Gefälle durch die allerh. Sanktion ist, daher bis auf Weiters diese Gefälle beziehen wird. IV. Section Nr. 862. Kostenüberschlag des Baummeister Steinniger über nachträgliche Adaptirungs Arbeit im künftigen Collegial Gerichtsgebäude. Dieses Vorausmaß u. Kostenüberschlag ist vorläufig dem kk. Hr. Buhnenmeister Haas mit der Bitte um Adjustirung desselben zu überreichen, wobey besonders auf Verwendbarkeit u. Abzugbringung des alten Materials, Ziegel, Steine etc Rücksicht zu nehmen ist. No 845. Wochenliste 2 fl 40 xr CMz No. 846. do pr 22 fl 42 xr CMz dem Bauamte zur Zahlung u. Verbuchung des Materials. V. Section No. 766 Maãtl. Note um Außerung über das Gesuch des Franz Wimmer um Bewilligung zur freyen Beschäftigung des Viktualienhandels. Ist an den löbl. Magistrat die Äußerung dahin abzugeben. Der jüngst statt gehabte Fall, daß ein hiesiger achtbarer Bürger, den man weder Verschwendung noch Vernachläßigung seines Geschäftes zur Last legen kann, dasselbe, nämlich sein durch eine Reihe von Jahren betriebene Fragnergerechtsame auszuüben. aufhören mußte, hält der G. A. für einen Beweis, daß dieser Erwerbszweig, nämlich 17 Fragner nun mehr 16, nebst 48 Viktualienhändler noch immerhin weit über den Ortsbedarf besetzt sey und obwohl Bittsteller Franz Wimmer Hausbesitzer No 215 bey der Steyr an-
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