des Strafgesetzbuches. zur weiteren geneigten Amtshandlung vorgelegt ad No. 810 In Folge Erledigg der Relation über die Abbrennung des Feilhauerhammerwerkes wurden der Stadtpfarr u. Taborthurmwächter, dan die beyden Nachtwächter vom Aichet zur heutigen Gemeinderathssitzung vorgerufen, und nachdem selbe erschienen: Wurde denselben ein scharfer Verweis gegeben, und ihnen aufgetragen, in Hinkunft u. für die Folge bey Feuersgefahr ja ehemöglichst das Zeichen zu geben, und überhaupt besonders acht zu haben. II. Section No 832. Jakob Bendik bgl Lederermeister bittet aus, inangeführten Gründen um Enthebung von der ihm übertragenen Armenvaterstelle. Die Resignation des Hr Jakob Bendik bgl Lederermeister u. Hausbesitzer No 287, welcher für Hr. Johann John als Armenvater in Ennsdorf bestimmt wurde, wird aus der von ihm angegebenen u. wohlbegründeten Ursache als gültig angenommen, derselbe seiner Armenvaterstelle wieder enthoben, u. diese, so wie es die geistliche Armeninstituts Vorstehung schon anfänglich beantragte, dem Hr. Josef Geistberger, Zwirndler, u bgl Hausbesitzer in Ennsdorf No. 304. zu über¬ tragen. Von dieser Abänderung ist Hr. Bendik in Ensdorf, so wie auch die Armen Instituts Rechnungsfüh-
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