zuzumitteln. 4. Bey der Thatsache, daß nach der Ausdehnung der Vorstadt Aichet 2 Nachtwächter unzureichend sind, wird die Aufstellung weiterer 2 für nöthig befunden, daher die betreffenden Viertelmeister des oberen u. unteren Aichet mittelst Currende aufgefordert werden, die nach ihrem Vertrauen hierzu qualifizirten Männer mit dem für jeden zugewiesenen Terain in Vorschlag zu bringen, worauf deren definitive Anstellung mit Dekret u. der genauen Zuweisung des Bezirkes erfolgen kann. 5. Bevor in eine Reform des Nachtwächterinstitutes eingegangen werden kann, hat das Expedit ein Tableau sämtlicher Nachtwächter nach den verschiedenen Stadttheilen mit Angabe des zugewiesenen Bezirks, deren Instruktion bey Aufnahme u. Bezüge aus der Stadtkaßa in Vorlage zu bringen, und zwar nach Einsicht dieses binnen 8 Tagen. 6. Die Anschaffung der für nothwendig befundenen Wasseramper, wie die Verrichtung eines Anzgattern bey der Spritze in Aichet, wird durch das Bauamt unverweilt eingeleitet. 7. Der H. Distr. Aktuar Willner wird dringend aufgefordert mit Vorhalt dieser Relationsbestimmungen die bereits in Angriff genommene Umarbeitung der Feuerordnung ehestens dem Gemeinderathe vorzulegen. II. u. III. Section Nicht vertretten. IV. Section No. 406 Wochenliste pr. 4 fl 28 xr C.M. Nr. 405 Wochenliste pr. 24 fl 33 xr C.M. Dem Bauamte zur Zahlung und Verbuchung des Materiales. VI. Section No. 562 Josef Zaininger überreicht seine Äußerung in Betreff der Weißung
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