Gemeindeverband der Hauptstadt Linz behufs der der Löschung aus dem hiesigen Populationsbuche die hierortige Anzeige gewärtiget werde. No. 810 Distr. Aktuar Willner relationirt über die am 12. März erfolgte Abbrennung des Feilhauer Hammerwerkes, und die aus diesem Brandunglücke geschöpften Erfahrungen. In Erledigung dieser Relation ergehen folgende Bestimmungen: 1. Der Stadtpfarrthurm u. Taborwächter, ingleichen der beyden Wächter der Vorstadt Aichet sind zur nächsten Gemeinderathssitzung vorzurufen, um wegen der ihnen zur Last fallenden Diensteslaunigkeit auf das Nachdrücklichste auf die aufhabende Pflicht ihrem ganzen Umfange nach ermahnt zu werden. 2. Auf Grund des § 7 der Instruction bey Feuergefahr des Magistrats dto. 29. August 1821 erhält der Postillon Franz Adelsmayer 2 fl der Postillon Josef Adelsmayr 1 fl 30 xr, der Knecht des Hrn. Millner Karl Peterman 1 fl C.M., endlich der Postillon Andreas Kirchberger 1 fl C.M. unter Belobung ihres ersprießlichen Dienstes. Den beyden Jägermayr' schen Söhnen wird als Anerkennung der zugeführten Aichetner Spritze jedem 1 fl C.M. verabreicht. Das Kaßaamt hat diese Beträge gegen Quittung der zu betheilenden an H. Distr. Aktuar Willner auszufolgen, u. wird Ersteres an Letzteren auf Rubrik des sub 2 angeführten verständiget. 3. Da jene Personen, denen vorzugsweise die Löschung des angränzenden Stadels verdankt werde, nicht ausfindig gemacht werden konnten, so bleibt ihre Nahmhaftmachung weiteren Erhebungen vorbehalten, u. dürfte vielleicht im Falle der sicheren Nachweisung die Feilhauerinnung geneigt seyn, denselben irgend eine Belohnung
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