Ratsprotokolle 1850, Jänner - Juni

tige Gemeinderepräsentanz, zugleich auch der Einführung der neuen politischen Behörden fördernd entgegen zu kommen und der eintretenden Geschäftsvermehrung nach Kräften zu entsprechen, glaubte der Gemeindeausschuß volle Beruhigung zu finden, von der durch die Vorfahren überkommenen Verbindlichkeit sich im Novemb. v.J. aufzulösen und neue Wahlen anzuordnen, auf kurze Zeit Umgang zu nehmen, und unter voller Verantwortlichkeit im wohlverstandenen Interesse seiner Mitbürger zu handeln. Da jedoch seither Monate verflossen sind, die Verleihung des so sehnlich erwarteten Gemeindegesetzes für die Stadt in ungewisse Ferne gerückt ist, mit Eintritt der neuen Stemplgebühren, so wie der in Aussicht stehenden dem Ausfall am städtischen Einkommen außerordentliche Maßregeln zur Aufbringung der nöthigen Regiekosten unabweislich seyn dürften, so ist die Frage des Fortbestandes oder die Einleitung neuer Wahlen, und nach welchem Modus, so dringlich, daß eine Lösung nicht länger verschoben werden kann. Es ist die Alternative gestellt, sich des Umfangs seiner Pflichten bewußt, unbeirrt von einzelnen Gegenstimmen die definitive hohe Entscheidung abzuwarten, oder sich nach den ältern Formen neu zu konstituiren, um vielleicht in kürzester Zeit zum Nachtheil des Ganzen dasselbe Zeit raubende Geschäft, Ausschreibung und Vornahme der Wahlen, wiederholt einzuleiten. Von der Überzeugung ausgehend, daß Euer Hochwohlgeboren mit den Ansichten des hohen Ministeriums über die den Städten im Wege der Gesetzgebung zu verleihenden Verfassungen wohlvertraut sind, und die Gemeinden in ihren ursprünglichen Rechten zu schützen und zu unterstützen jederzeit eifrigst an den Tag gelegt haben, das Prinzip der gesetzlichen Freiheit sich naturgemäß von ihrer Grundlage nach oben entwickeln müsse, wendet sich dem Gemeindeausschuß vertrauensvoll an Euer Hochwohlgeboren mit der

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