gerrechtes vor Aufnahme in den Gemeindeverband nachgewiesen werden muß, so hat Bittsteller sich an selbes bey der hiezu berufenen hohen Behörde zu bewerben, worauf erst die Ausstellung der Aufnahmsurkunde erfolgen kann. Hievon ist derselbe auf seine Eingabe dto. 7. Febr. l.J. Z. 510. rathschlägig zu verständigen. No. 774. Erinnerung und Antrag des Hrn Gem. Ausschuß Haller in Betreff der Hr. Postmeister Mayrhofer bezügliche des fortwährenden Stehenlassen von Wägen und noch nicht eingehobenen Strafbetrages pr 10 f CMz. Ist sich unter Vorlage des ganzen Aktes nebst früheren Verhandlungen an die kk. Bezirkshauptmannschaft zu wenden. No. 757. II. Section Einladung des Herrn Oberlehrers Joh. Halbmayr zu den auf den 15 dß Mts abzuhaltenden Prüfungen in der Mädchenschule. Zur Wißenschaft. III. Section No. 748 - 751. Reichsgesetz u. Regg̃sblatt. Ist damit wie bisher zu verfahren. No. 753. Franz Amtmann bittet um gnädige Bewilligung des Fortbezugs des bisher genoßenen Diurnums pr tägl. 30 xr CMz. Das Diurnum pr 30 xr CMz für den Frz. Amtmann ist demselben bis zum Wiederruf fortzubezahlen, wovon der Bittsteller u. das Kaßaamt zu verständigen. IV. Section No. 755. Wochenliste pr 9 fl 12 xr CMz. No. 756. Wochenliste pr 29 f 43 xr CMz. Dem Bauamte zur Zahlung u. Verbuchung des Materials. No. 745. Conto des Franz Wolfsjäger für gelieferte Dachziegel zu 10 fl CMz. Dem Bauamte zur Zahlung mit 10 fl CMz Verrechnung
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