tals Rechnung einzuschalten. No. 692. Derselbe überreicht jenen der politischen Arrestanten. Zur Zahlung auf Kosten des a.h. Aerars mit 10 fl 9 3/5 xr CMz für pol. Arrestanten. 13 xr für Schüblinge zus: 10 fl 22 3/5 xr CMz u. sind selbe in der nächsten Quartalsrechnung gehörig aufzunehmen. Nr. 690. Sekretär Neumayr zeigt an, daß von den Jahren 1820 bis incl. 823 keine Taxrechnungen vorhanden sind. Ist sich um diese Rechnungen sogleich an die löbl. kk. Prov. Staatsbuchhaltung zu verwenden. No. 680. Derselbe zeigt an, daß es von der Klage gegen Josef Prandstetter abzukommen habe, da selber die für das Ansperren an der Plautzenhofbrücke schuldigen 15 fl CMz bezalte. Zur Wißenschaft, die Beilagen in der Registratur allen Fleißes aufzubehalten u. ist hievon das Kammeramt der Verrechnung wegen, so wie Hr. Josef Brandstetter rathschlägig zu verständigen. No. 681. Derselbe zeigt an, daß Josef Prandstetter für die bey seiner Holzflößung im Jahre 850 nothwendige Ansperrung an die Plautzenhofbrücke einen Betrag von 15 fl CMz a conto bezalt habe u. bittet um weitere Weisung. Dem Kammeramte mit der Weisung, die hier erwähnten pro 850 geleistete Zahlung pr 15 fl CMz für dieses Jahr in Empfang zu nehmen und zu verrechnen. Hrn. Prandstetter hierauf aber rathschlägig zu verständigen, daß sich mit der zahlung von 15 fl CMz pro 850 begnügt wird mit dem Bedeuten, daß sich derselbe ganz nach dem Inhalt des Vergleichs Protokolls dto. 27. März 848. verhalte u. benehme. IV. Section. No. 709. Josef Schwab, Polizeymann bittet um gnädige Wohnungszins Anweisung
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