Ratsprotokolle 1850, Jänner - Juni

Jahres bleibt, soll jedoch gleichzeitig mit einem allgemeinen Markt (Kirtag) aller Feilschaften verbunden werden Hingegen wird der für den 10. Oktober festgesetz te Pferde- u. Viehmarkt umgelegt u. zur Abhaltung der jeweilige Donnerstag derselben Woche nach dem Kirchtag zu St. Gallen umbänderlich anberaumt, wonach letztere bekantlich den ersten Montag nach Gallus zu St. Galten abgehalten wird. Mit Letzteren steht wegen ohnehin erst bemeldeten Herbstjahrmarkt kein Verkauf anderer Feilschaften in Verbindung. 2. Die Concession zur Abhaltung eines Kirchtages am 19. März wie zur Umlegung des Pferde- u Viehmarktes auf den oben bezeichneten Tage, wie auch jene für die beyden Jahrmärkte wie der Wochenmärkte ist nach der Regg̃s Kundmachung vom Juny 849 Z. 16026 zu erwirken. 3. Die diesfällige Einschreitung bey dem Handelsministerium im Wege der kk. Statthalterey wird dem Herrn GemeindeSekr. Neumayr übertragen welchem dieser Akt zur Einsicht u. Vorlage des entsprechenden Gesuches zugemittelt wird. Zur Aufstellung des zugetriebenen Viehes u. der Pferde wird der städtische Platz vom ehemaligen Gleinkerthor längs der Feuerlacke bis zum Hause des Herrn v. Jäger in Steyrdorf bestimmt u. die Anbringung der nothwendigen Barieren mittelst Ringen durch das Bauamt rechtzeitig eingeleitet. 5. Die Stadtgemeinde behält sich das Recht bevor, sowohl von den Pferde- u. Viehhändlern, als den übrigen Marktfiranten ohne Rücksicht der etwaigen Grundeigenthümer auf sämtlichen in Wieserfeld zum Verkaufe benützten Plätzen die tarifmäßige Gebühr für die Stadtkaßa abzufordern. 6. Zu diesem Ende werden sämmtliche Hausbesitzer eingeladen, da die Ausdehnung jener Märkte durchaus im Vorhinein nicht bemeßen werden kann, für

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